Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von WIKUS Programming.

1. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Leistung von WIKUS Programming ist die Erbringung von einem individuell auf den einzelnen Athleten angepassten Trainingskonzepts, die Unterstützung bei der Umsetzung sowie die Kontrolle durch einen Coach von WIKUS Programming. Die Ausführung des Vertrages wird in aller Regel mittels Fernkommunikation erfolgen /Remote Coaching).
(2) Der Vertrag richtet sich auf Traningsplanung und ggf. Ernährungsempfehlungen.
(3) Die individuelle Zielvorgabe erfolgt im Rahmen des jeweils gebuchten Programms in Abstimmung zwischen Athlet und Coach.
(4) Der Coach bietet in Abstimmung mit dem Athleten regelmäßige Checkups mit entsprechendem Feedback an. Anhand der Checkups erfolgt ggf. eine Anpassung des Trainings.

2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unsere Seite https://wikus-programming.com .
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Wils, Panskus & Behrendt WIKUS GbR
Schulze-Delitzsch-Straße 17
33100 Paderborn

zustande.
(3) Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Athleten, diese zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Dienstleistung gibt der Athlet ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Athlet gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Dienstleistung.
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „JETZT STARTEN“.
3) Weiterleitung zu PAY-PAL.
4) Anmeldung bei PAY-PAL (E-Mail-Adresse und Passwort).
5) Prüfung der Bestellung.
6) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig abonnieren“ bzw. „kaufen“
Der Athlet kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB kannst Du jederzeit auch unter
https://wikus-programming.com/agb einsehen. Deine Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Laufzeit und Kündigung

(1) Der mit Eröffnung eines Nutzerkontos zwischen Dir und uns geschlossene Nutzungsvertrag gilt für unbestimmte Zeit.
(2) Unsere Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden.
(3) Die Kündigung ist durch den Athleten in Textform zu erklären.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten der Abonnements richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bei Vertragsschluss.
(2) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Pay-Pal oder Kreditkarte. Das jeweils ausgewählte Zahlungsmittel wird mit dem vereinbarten Betrag jeweils zu Beginn eines Monats belastet.
(3) Dem Athleten wird auf Wunsch eine Rechnung in elektronischer Form übermittelt.
(4) Die erste Zahlung wird bei Abschluss des Vertrags fällig.
(5) Die Vergütung wird in voller Höhe jeweils monatlich fällig. Dies gilt auch für Zeiten, in welchen der Athlet die Trainingseinheiten und Beratungen durch seinen Coach nicht wahrnimmt. Persönliche Gründe, welche in der Sphäre des Athleten liegen, wie beispielsweise Urlaub, führen nicht zu einer Befreiung von der Vergütungspflicht.
(6) Ausgenommen von Abs. 5 sind Trainingsausfälle, welche WIKUS Programming zu vertreten hat und welche einen Zeitraum von 2 Wochen überschreiten.
(7) Die Vergütung ist auch fällig, falls das vom Athleten angestrebte Trainingsziel nicht erreicht wird.

5. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflicht

(1) Der Athlet verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahre und vollständige Angaben zu machen. Änderungen sind WIKUS Programming unverzüglich mitzuteilen, insbesondere sollte bei Erkrankung oder Befindlichkeitsänderung während des Trainingsprozess der Coach informiert werden, damit gegebenenfalls eine Trainingsanpassung erfolgen kann.
(2) Der Athlet ist vor, während und nach dem gesamten Trainingsprozess für seine Gesundheit selbstverantwortlich, er versichert mit Abschluss des Vertrages „sportgesund“ zu sein. Dies bedeutet, dass er sich bei einem Arzt im Hinblick auf die Trainingstauglichkeit und seinen Gesundheitszustand erkundigt hat. Verzichtet der Athlet auf eine entsprechende ärztliche Überprüfung, so geschieht dies auf eigene Verantwortung.
(3) Die Regelung des Abs. 2 entbindet den Coach nicht von der Verpflichtung auf die Gefahren bestimmter Bewegungen und Übungen hinzuweisen und die Beratung und Aufklärung individuell an den Gesundheitszustand des Athleten anzupassen.
(4) Der Athlet beteiligt sich aktiv und engagiert am Trainingsprozess. Der Coach kann nur Anregung zur Veränderung geben. Dem Athleten ist insoweit bewusst, dass er diese Anregung
aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, um die von ihm selbst gesteckten Zielvorgaben für das Training zu erreichen.

6. Haftung

(1) Der Athlet führt das Training eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko aus. WIKUS Programming haftet insoweit insbesondere nicht für Schäden, Verletzungen oder Folgeschäden beim Athleten, die im Zusammenhang mit dem Training, der erstellten Trainingspläne oder der Umsetzung eines gegebenenfalls vorgegebenen Ernährungskonzeptes eintreten, soweit nicht nachweislich ein Fehler von WIKUS Programming bzw. des zuständigen Coaches bei der Erstellung des Trainingsplans oder der Erläuterung der Übungsausführung vorliegt.
(2) Bei Unklarheiten über die Übungsausführung hat der Athlet sich mit seinem Coach in Verbindung zu setzen und hierüber Klarheit zu erzielen.
(3) Die Art der Übungsausführung sowie die Wahl der jeweils passenden Gewichte hat der Athlet eigenverantwortlich so zu gestalten, dass die Verletzungsgefahr von vornherein minimiert wird. Der zuständige Coach kann für die Ausführung und das zu wählende Gewicht lediglich Anregungen geben.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
(5) Die Haftung von WIKUS Programming oder deren Erfüllungsgehilfen wird nicht beschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von WIKUS PRogramming beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WIKUS Programming oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(6) Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Änderung der gesetzlichen Beweislast verbunden.

7. Unterbrechung und Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das für eine im Voraus bestimmbaren Zeitspanne ausgesetzt werden. Ein entsprechender Nachweis muss unverzüglich erbracht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Kalendertagen.
(2) Die aufgrund der nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt. Die Vergütung ist während der Unterbrechung weiterhin zu zahlen, nicht aber während der Verlängerung, die als vergütungsfreie Zeit unmittelbar an das Training anschließt.
(3) Auf Wunsch des Athleten kann die in Abs. 2 getroffene Regelung abgeändert werden, sodass für den Zeitraum des gesundheitsbedingten Ausfalls die gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Hierüber ist eine Anzeige des Athleten in Textform nötig.
(4) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere darin bestehen, dass durch eine dauerhafte medizinische Versorgung oder Krankheit die Fortsetzung des Vertrages unmöglich wird.
Entsprechende Gründe sind dabei ausreichend zu belegen, etwa durch ein Attest über eine dauerhaft anhaltende Sportunfähigkeit. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt für WIKUS Programming insbesondere dann vor, wenn der Athlet seine Zahlungsverpflichtungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht erfüllt hat.

8. Urheberrechte und geistiges Eigentum

(1) Leistungen, die von WIKUS Programming im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erbracht werden, beispielsweise erstellte Trainingskonzepte, Trainingspläne, Ernährungspläne etc. sind als geistiges Eigentum von WIKUS Programming anzusehen.
(2) Der Athlet ist nicht berechtigt, die für ihn individuell erstellten Trainingskonzepte, Trainingspläne, Ernährungspläne oder sonstigen im Rahmen der Durchführung des Vertrages für ihn erstellten Leistungen ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.
(3) Die erstellten Trainingskonzepte, Trainingspläne, Ernährungspläne oder sonstigen im Rahmen der Durchführung des Vertrages für den Athleten erstellten Leistungen dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es dürfen ebenfalls keine technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernt werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich gestattet.

9. Schlussbestimmungen

(1) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
(4) Der Athlet ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung an Dritte abzutreten. Eine ohne vorherige Zustimmung erklärte Abtretung ist insoweit unwirksam.

10. Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du WIKUS Programming:
info@wikus-programming.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.